Unsere Praxis wird als eine reine Privatpraxis geführt.

Gesetzlich Versicherte:

Als Privatpraxis ist es uns nicht gestattet, direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die u.g. Tabelle gilt also nicht für gesetzliche Krankenkassen. Ausnahme in besonderen Fällen ist das Kostenerstattungsverfahren (Informationen in der BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“).

Privatpatienten/Beihilfe:

Die Honorierung misst sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Unten genannte Tabelle zeigt die üblichen Leistungen. Es können im Einzelfall nach Bedarf noch weitere GOP-Leistungen hinzukommen, z. Bsp. Bescheinigungen, telefonische Beratung oder konsiliarische Erörterung mit anderen Ärzten.

Diese Leistungen (bis auf das Ausfallhonorar) werden von Privaten Krankenversicherungen grundsätzlich übernommen. Die Rahmenbedingungen (Beantragungsprozedere, Stundenumfang, Selbstbeteiligungsanteil) sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse. Es ist ratsam, vor Antritt der Therapie sicherzustellen, ob Ihre private Krankenversicherung eine Kostenübernahme für eine psychologische Behandlung vorsieht. 

Bitte beachten Sie:

Leistung Betrag in € Anzahl
Psychotherapie, Einzelgespräch, 50 min 100,55  Individuell
Erhebung der biographischen Anamnese 123,34  Einmalig am Anfang der   Therapie
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 12,17  Am Anfang und am Ende der Therapie
Therapieantrag für die Krankenkasse / Beihilfestelle 67,03  pro begonnener Arbeitsstunde
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 24 h vor Termin) 80.-  Je ausgefallene Stunde

Bei Beihilfeberechtigten
Die Kosten werden zwischen Beihilfestelle und privater Zusatzversicherung aufgeteilt. Der eventuell zu entrichtende Eigenanteil ergibt sich aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag. Die genauen Bedingungen sollten Sie vor Behandlungsbeginn erfragen. Die Honorare entsprechen denen bei rein privat Versicherten.

 Selbstzahler:

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Die zu erwartenden Kosten orientieren sich an der o.g. Gebührenordnung für Psychotherapeuten.