Nach den ersten fünf Sitzungen fordern Krankenversicherungen einen detaillierten Antrag auf Kostenübernahme einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie (25 od. 45 Behandlungsstunden á 50 min.).

Sie entscheiden innerhalb der sogenannten probatorischen Sitzungen, ob Sie eine therapeutische Behandlung bei uns aufnehmen möchten und auch wir teilen Ihnen unsere Einschätzung zu Ihrem Behandlungsbedarfs mit. Sollten sich andere psychotherapeutische Verfahren als geeigneter für Sie erweisen, besprechen wir mit Ihnen, wohin Sie sich ggf. wenden können.