Nach den ersten fünf Sitzungen fordern Krankenversicherungen einen detaillierten Antrag auf Kostenübernahme einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie (25 od. 45 Behandlungsstunden á 50 min.).

Sie entscheiden innerhalb der sogenannten probatorischen Sitzungen, ob Sie eine therapeutische Behandlung bei uns aufnehmen möchten.

Wir teilen Ihnen unsere Einschätzung des Behandlungsbedarfs mit. Sollten sich andere psychotherapeutische Verfahren geeigneter für Sie erweisen, besprechen mit Ihnen, wohin Sie sich ggf. wenden können.